Damit wir unsere Behandlungstermine zuverlässig planen und frei werdende Termine möglichst kurzfristig anderen Patientinnen und Patienten anbieten können, bitten wir darum, vereinbarte Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.
Diese Storno- und Ausfallrichtlinien gelten für gesetzlich und privat Versicherte, sowie BG-Patientinnen und Patienten und sind Bestandteil der Terminvereinbarung.
1. Rechtzeitige Absage
Eine kostenfreie Absage eines vereinbarten Behandlungstermins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe der für den ausgefallenen Behandlungstermin vereinbarten Behandlungskosten berechnet werden.
2. Voraussetzung für ein Ausfallhonorar
Ein Ausfallhonorar wird nicht automatisch bei jeder kurzfristigen Absage oder jedem Nichterscheinen berechnet.
Voraussetzung ist, dass der für die Patientin bzw. den Patienten reservierte Behandlungstermin aufgrund der kurzfristigen Absage oder des Nichterscheinens nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Kann der Termin kurzfristig noch anderweitig an eine andere Patientin bzw. einen anderen Patienten vergeben werden, entsteht kein Ausfallhonorar.
Das Ausfallhonorar dient ausschließlich dem Ausgleich des durch den nicht anderweitig besetzbaren Behandlungstermin entstandenen Ausfalls. Es handelt sich nicht um eine Vergütung für eine nicht erbrachte Heilmittelbehandlung.
3. Erkrankung und unvorhersehbare Verhinderungsgründe
Auch bei einer kurzfristig eintretenden Erkrankung oder einem anderen unvorhersehbaren Verhinderungsgrund bitten wir darum, uns so früh wie möglich zu informieren.
Bei einer kurzfristigen krankheitsbedingten Absage kann die Patientin bzw. der Patient eine geeignete ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung bzw. die fehlende Möglichkeit zur Wahrnehmung des Behandlungstermins bei uns einreichen.
Nach Vorlage und Prüfung der Bescheinigung wird eine bereits erstellte Ausfallrechnung in diesem Fall storniert.
Die Bescheinigung sollte möglichst zeitnah eingereicht werden.
Unabhängig vom Grund der Verhinderung bitten wir darum, den Termin immer so früh wie möglich abzusagen. Dadurch können wir die frei werdende Therapiezeit gegebenenfalls noch einer anderen Patientin bzw. einem anderen Patienten anbieten.
4. Besondere Behandlungssituationen
Aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen oder persönlichen Situation sind folgende Patientinnen und Patienten von dieser Ausfallregelung ausgenommen:
- Patientinnen und Patienten in palliativer Versorgung,
- Patientinnen und Patienten während einer Chemotherapie,
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. In vergleichbaren besonderen Situationen kann das Zentrum im Einzelfall von der Berechnung eines Ausfallhonorars absehen.
5. Keine Abrechnung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse
Das Ausfallhonorar ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht wahrgenommene Heilmittelbehandlungen werden von uns selbstverständlich nicht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Das Ausfallhonorar betrifft ausschließlich den nicht anderweitig besetzbaren, verbindlich reservierten Behandlungstermin und ist von der Patientin bzw. dem Patienten selbst zu tragen.
6. Höhe des Ausfallhonorars
Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach den für den jeweiligen Behandlungstermin vereinbarten Behandlungskosten.
Bei einem Behandlungstermin, der aus mehreren vorgesehenen Leistungen besteht, kann sich das Ausfallhonorar entsprechend auf die für diesen Termin vorgesehenen Behandlungskosten beziehen.
Ersparte Aufwendungen sowie sonstige anrechenbare Beträge werden bei der Berechnung berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
7. Vereinbarung und Kenntnisnahme
Die Patientin bzw. der Patient wird bei Aufnahme bzw. spätestens bei Vereinbarung eines Behandlungstermins über diese Storno- und Ausfallrichtlinien informiert.
Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins bestätigt die Patientin bzw. der Patient, über die geltenden Storno- und Ausfallrichtlinien informiert worden zu sein.
Wir bitten um Verständnis, dass ein verbindlich vereinbarter Behandlungstermin eine für die Patientin bzw. den Patienten reservierte Therapiezeit darstellt. Eine rechtzeitige Absage ermöglicht es uns, diese Zeit anderen Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen.